Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1997 - 4 StR 269/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9427
BGH, 24.04.1997 - 4 StR 269/96 (https://dejure.org/1997,9427)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 4 StR 269/96 (https://dejure.org/1997,9427)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 4 StR 269/96 (https://dejure.org/1997,9427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Beurteilung eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Folge Nichtgewähr richterlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 269/96
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Eintritt der Rechtskraft der Sachentscheidung nicht mehr zulässig (BGHSt 17, 94; 23, 102).
  • BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69

    Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 269/96
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Eintritt der Rechtskraft der Sachentscheidung nicht mehr zulässig (BGHSt 17, 94; 23, 102).
  • BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86

    Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 269/96
    Damit ist dem Gebot des rechtlichen Gehörs genügt, eine zusätzliche Mitteilung an den Angeklagten war nicht erforderlich (vgl. BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht